Mieter, die in einem Kanton wohnen, in dem nur zwei oder drei Zügeltermine im Jahr zur Auswahl stehen, müssen sich häufig einschränken. Denn der Zügelkarton kann für den Umzug dann nicht wie gewünscht an einem beliebigen Monat im Jahr gepackt werden, sondern Mieter müssen sich an die festgelegten Termine halten, die häufig auf den 1. April und den 1. Oktober fallen. Ein weiterer Termin ist häufig der 1. Juli. Ausserhalb dieser Zeiten ist es zwar ebenfalls möglich, die Mietwohnung zu kündigen bzw. umzuziehen, jedoch ist dies nicht selten mit mehr Aufwand oder hohen Kosten verbunden. Da ein Umzug ohnehin schon mit einem Kostenaufwand verbunden ist, entscheiden sich viele Mieter nicht für einen solchen Schritt.

Zunächst einmal haben Mieter, die frühzeitig die Wohnung wechseln möchten, die Möglichkeit, einen geeigneten Nachmieter zu stellen. In dem Fall können sie den Folgekosten entgehen. Dies kann sich jedoch als schwierig erweisen, denn die Zügeltermine gelten noch in einigen Regionen der Schweiz, sodass der neue Mieter im Zweifel selbst einen Nachmieter suchen muss. Wird kein passender Nachmieter gestellt, dann schulden die bisherigen Mieter dem Vermieter die Mietkosten bis zum nächsten offiziellen Kündigungstermin. Diese Kosten können je nach Umzugsdatum durchaus bei einigen Monatsmieten liegen, was sich viele Mieter nicht leisten können. Prinzipiell sind es in der heutigen Zeit viele Mieter, die von ihrem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen müssen. Umso wichtiger ist es, bei den Umzugskosten zu sparen. Das ist zum Beispiel möglich, indem einige Zügelmaterialien gemietet und nicht gekauft werden, wie es zum Beispiel im Onlineshop Miet-zuegelboxen.ch angeboten wird.

umzugskarton